Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle)


 

Änderungen Kabelfernsehen 


Der Bundesrat hatte bereits am 07.05.2021 die Novelle des Telekommunikationsgesetz beschlossen. Darin wird u. a. geregelt, dass die bisherige Umlagefähigkeit der Kabelgebühren ab 01.07.2024 nicht mehr möglich ist. Bisher hatte der VfV mit Vodafone einen Rahmenvertrag (Sammelinkasso), der die Lieferung des TV-Signals gewährleistete. Die hierfür anfallenden Kosten wurden im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die einzelnen Nutzer umgelegt. Dies ist ab Juli 2024 so nicht mehr erlaubt. Künftig hat jeder Wohnungsnutzer selbst den für ihn passenden Kabelnetzbetreiber auszuwählen und einen Vertrag (Einzelinkasso) abzuschließen.

Nachdem die Leitungsnetze (sog. Netzebene 4, das sind die Koaxial-Kabel, die vom Keller bis zur TV-Dose in der Wohnung verlaufen) im Eigentum der Genossenschaft stehen, sind wir seit Monaten mit den verschiedenen Versorgungsunternehmen in Kontakt, um für unsere Mitglieder, Mieter und für die Genossenschaft selbst, das beste „Gesamtpaket“ zu schnüren.

Leider sind die Verhandlungen zäh und dauern aktuell noch an.

Unabhängig für welchen Dienstleister wir uns entscheiden, der für uns künftig das Leitungsnetz betreibt und wartet, können wir Ihnen versichern, dass kein einziger Haushalt beim VfV am 01. Juli 2024 ohne TV-Signal ist; d. h. Sie können in jedem Fall weiterhin fernsehen.

Zudem haben Sie die Freiheit, Ihren Anbieter selbst zu wählen und eigens zu beauftragen. Für den Fall, dass Sie sich für den vom VfV beauftragten Netzbetreiber entscheiden, wird es Sonderkonditionen hinsichtlich der TV-Kosten geben, die wir Ihnen noch separat mitteilen werden.

Wir bedauern es sehr, dass sich die Vertragsverhandlungen so lange hinziehen und wir Ihnen noch keine abschließende Entscheidung mitteilen können. Wir bitten Sie um etwas Geduld und hoffen auf Ihr Verständnis.