Die Mitgliedschaft beim VfV


Das genossenschaftliche Mietemodell erweist sich gerade in Städten wie München, die mit steigenden Einwohnerzahlen unter der Knappheit von bezahlbarem Wohnraum leiden, als besonders attraktiv. Uns erreichen deswegen viele Anfragen dazu, wie man bei uns Mitglied – und damit auch Mieter – werden kann.

Wir sind aufgrund unserer Satzung verpflichtet, unsere Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. Eine Mitgliedschaft ist daher nur im Zuge des Abschlusses eines Dauernutzungsvertrags möglich, d.h. wenn Sie den Zuschlag für eine von Ihnen beworbene Wohnung bekommen haben. Fördermitglieder – also eine Mitgliedschaft ohne Wohnung – können daher nicht aufgenommen werden. Wir bitten deshalb von diesen Anfragen zur Aufnahme abzusehen. Angebote finden Sie unter der Rubrik <link>Wohnungsangebote ebenfalls auf unserer Homepage. Vormerklisten werden von uns weder für Mitgliedschaften noch für Wohnungsbewerbungen geführt.

In finanzieller Hinsicht hebt sich das Leben in einer Genossenschaft ein wenig von einem regulären Mietverhältnis ab: Hauptbedingung für ein Mietverhältnis ist der Erwerb von Geschäftsanteilen. Mitglieder werden damit quasi „Miteigentümer“ am Vermögen der Genossenschaft.
 

Auf dieser Seite haben wir Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft und den Erwerb von Geschäftsanteilen zusammengestellt:


Rund um die Mitgliedschaft

Was ist eine Genossenschaft?

Der freiwillige Zusammenschluss von Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen um selbstgesteckte Ziele in gemeinsame Interessen zu verfolgen, bedient sich einer Unternehmensform – der Genossenschaft. Vier Säulen prägen das genossenschaftliche Handeln: Die Selbsthilfe, die Selbstverwaltung, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung. Die Mitglieder stellen der Gemeinschaft Leistungen, bestehend aus Arbeit oder aus Kapital zur Verfügung (Leistungsbündelung), die die Gemeinschaft befähigen, den Mitgliedern dem Genossenschaftszweck entsprechende Gegenleistungen anzubieten (Selbsthilfe). Durch diese Förderung der gleichgerichteten Interessen der anderen Mitglieder fördert jedes einzelne Mitglied zugleich die eigenen Interessen. Die Selbstverwaltung gründet sich durch die von den Mitgliedern gewählten Organe, die wiederum alle Angelegenheiten in der Gemeinschaft selbst bestimmen. Fremde Dritte haben nicht mitzureden. Daraus resultiert die Selbstbestimmung. Das vierte Hauptmerkmal, die Selbstverantwortung ist die Erfüllung des selbstgesteckten Ziels in der Auslotung aller gemeinsamer Auflagen und Bestimmungen, für die der Einzelne der Gemeinschaft gegenüber und umgekehrt, Rechnung zu tragen hat. Füreinander einzustehen ist die Statik genossenschaftlichen Wirkens.
"Gemeinsam sind wir stark", oder "Einer für alle, alle für einen" sind treffende Schlagworte dafür. Die Organe unserer Genossenschaft sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand mit jeweils genau bestimmten Aufgaben.

Solidarität - was wird gefordert?

Die Mitglieder des VfV haben sich freiwillig zusammengefunden, um ihre wohnliche Situation gegenseitig zu fördern. Kapital war und ist notwendig um damit Wohnungen zu bauen, um diese dann dem einzelnen Mitglied zu überlassen. Mit der Hingabe von Geld ist es jedoch nicht getan. Die Geschäftsguthaben allein reichen bei den enormen Bau- und Instandhaltungskosten nicht aus, den Bau und die laufende Unterhaltung der Wohnungen zu gewährleisten. Solidarität des Mitglieds wird abverlangt, wenn Wohnungen generalmodernisiert werden, wenn aufwändige Instandsetzungen aber auch der Abriss von Gebäuden notwendig werdenund durch Lärm und Schmutz das Wohnen für kurze Zeit erschwert oder, im Extremfall, sogar die Aufgabe einer Wohnung abverlangt wird. Hier fordert die Genossenschaft die Solidarität ein und die Mitglieder wissen darum, dass sicheres und gutes Wohnen sich besser eintauschen lässt als Mietminderungsforderungen und Klagen. Auch die Bereitschaft, auf die Wohnungen und Anlagen besonders zu achten und diese wie ihr persönliches Eigentum zu pflegen ist ein nicht zu unterschätzender Solidarbeitrag. Hinzu kommt die persönliche Verbundenheit der Mitglieder durch das gemeinsame Ziel, gegenseitige Achtung, Hilfsbereitschaft und gute Nachbarschaft.

Worin liegen die Vorteile eines Mitgliedes?

Als Mitglied bewohnt man eine VfV-Wohnung in doppelter Funktion: als Miteigentümer und als Nutzer. Als Mitglied mit allen Rechten und Pflichten hat man insbesondere das Recht auf Mitbestimmung in den genossenschaftlichen Belangen unseres Unternehmens. Als Nutzer kann man alle Vornehmlichkeiten des Unternehmensleitbildes in Anspruch nehmen. Dazu zählen z.B. Mitgliedspriorität bei Wohnungstausch, Fürsorgekriterien, „lebenslängliches“ Wohnen, soziale Vernetzung mit (jungen und älteren) Familienangehörigen. Um nur einige zu nennen. Aus der besonderen Stellung als Mitglied, zum einen als Nutzer, zum anderen als Miteigentümer der Wohnung, ergibt sich, dass die ansonsten zu beobachtenden Interessenkonflikte zwischen Vermietern und Mietern bei unserer Genossenschaft weitestgehend ausgeschlossen sind.

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Das ist in der Satzung geregelt. Die Beträge richten sich nach der Wohnungsgröße. Hierzu der Satzungsauszug:
bis     50 m² Wohnfläche 7 Anteile a 100 €  = 700 €
bis     75 m² Wohnfläche 17 Anteile a 100 €  = 1.700 €
bis    100 m² Wohnfläche 28 Anteile a 100 €  = 2.800 €
über 100 m² Wohnfläche 35 Anteile a 100 €  = 3.500 €
zuzüglich einmalig 76,69 € Eintrittgebühr
Die Anteile stellen die Beteiligung des Mitglieds an der Genossenschaft dar und werden bei Beendigung der Mitgliedschaft wieder ausbezahlt. Die Satzung sieht die Möglichkeit einer Verzinsung der Anteile in Form einer Gewinnbeteiligung (Dividende) vor; dies ist in den letzten Jahren stets mit 4% erfolgt.

Was sind Pflichtanteile?

Als Pflichtanteile bezeichnet man die Differenz der Grundanteile (5 Anteile) zu den lt. Wohnungsgrößen festgelegten Gesamtanteilen (siehe: „Was kostet eine Mitgliedschaft?“). Als Bestimmungsanzahl dient jeweils die Wohnungsgröße.

Was sind Grundanteile?

Grundanteile sind die Anzahl jener Anteile, die mit der Beitrittserklärung zu leisten sind. Sie sind derzeit auf 5 Anteile festgelegt.

Kann ich die Anteile in Raten zahlen?

Nein - das haben unsere Mitglieder satzungsgemäß ausgeschlossen.

Werden meine bereits gezahlten Geschäftsanteile angerechnet?

Bei Wohnungstausch wird Ihr Geschäftsguthaben immer angerechnet. Ausnahmefall: Waren Sie bisher nur Mieter und haben eine Kaution geleistet, wird die Kaution in voller Höhe auf die Geschäftsanteile verrechnet. Dies volle Kautionshöhe deshalb, weil aus der vorherigen Wohnungsabnahme ja keine Kosten für unterlassene Schönheitsreparaturen entstehen. Denn, eine Tauschwohnung erhalten Sie nur, wenn Sie Ihre vorherige VfV-Wohnung mängelfrei zurückgeben.

Was sind freiwillige Anteile?

von freiwilligen Anteilen spricht man, wenn
a) das Mitglied keine VfV Wohnung mehr nutzt und seine Mitgliedschaft nicht kündigt. Damit wandeln sich die Pflichtanteile in freiwilligen Anteile automatisch um.
b) das Mitglied in eine andere, kleinere Wohnungsgröße wechselt, in der weniger Pflichtanteile notwendig sind und das Mitglied die überschüssigen Anteile nicht kündigt (siehe: „Was kostet eine Mitgliedschaft?“).
c) wenn das Mitglied absichtlich mehr Anteile zusätzlich zeichnet, als satzungsgemäß erforderlich sind.

Kann ich freiwillige Anteile kündigen?

Ja, aber grundsätzlich nur jeweils zum Ende eines Jahres, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zwingend ist (also spätestens zum 30.September eines Jahres)

Kann ich Pflichtanteile kündigen?

Wenn Sie bei uns keine Wohnung mehr nutzen und weiterhin Mitglied bleiben wollen, können Sie Ihre Anteile bis zu den Grundanteilen, das sind 5 Anteile, kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres der Genossenschaft zugegangen sein.

Kann ich zu meinen bisherigen Anteilen weitere zeichnen?

Man kann insgesamt bis zu maximal 50 Anteile a 100 € insgesamt zeichnen.

Kann ich in der Genossenschaft aktiv mitwirken?

Ja - und dass sogar in verschiedenen Bereichen. Da gibt es zunächst im engeren Wohnumfeld schon Aktionsräume. Da gibt es ältere Mitglieder, denen man helfen kann. Für sie einkaufen, Formulare ausfüllen, Einrichtungsgegenstände verrücken oder Ihnen nur ein "Ohr zu leihen" sind nur einige Beispiele hierzu. Auch Hoffeste brauchen "Wir-linge". Und letztlich ist die Mitgliedschaft auch sehr wertvoll, wenn sich daraus die Bereitschaft entwickelt, sich auch um die Belange der Genossenschaft zu kümmern und bereit zu sein, z.B. als Aufsichtsrat aktiv das Unternehmen zu gestalten.

Was versteht man unter sicherem und gutem Wohnen?

Unser über 100 jähriges Bestehen verdanken wir der Leitlinie, dass unsere Mitglieder es erkannt haben, in ihrem solidarischen Handeln bereit zu sein, den nachfolgenden Mitgliedsgenerationen das gleiche sichere und gute Wohnen zu ermöglichen. Daher ist es mit ein oberstes Gebot, die Gebäude und Wohnungen stets zeitgemäß zu erhalten, zu renovieren, lang belegte Wohnungen bei Auszug zu modernisieren. Ein weiterer Garant dafür ist,  dass wir am Immobilenmarkt nicht mit unseren Wohnungen spekulieren. Sie sind und bleiben Eigentum der Genossenschaft.

Wo finde ich Kontakt und Hilfe?

Unser VfV ist eine gut geeignete Plattform um Kontakte und Beziehungen zwischen den Mitgliedern entstehen zu lassen. Wohlgemerkt die Plattform!  Bespielen muss es das Mitglied selbst. Hoffeste, Teilnahme an der alljährlichen Generalversammlung, gemeinsame Gartennutzung, ein offenes Ohr und der gute Blick sind geeignete Grundlagen des aufeinander Zugehens. Gute Nachbarschaft und "Gemeinschaft"  lassen sich nicht "verordnen", ebenso wenig wie der "gute Ton", der bekanntlich die Musik macht. 

Was geschieht mit meinen Geschäftsanteilen?

Wenn Sie eine andere VfV-Wohnung beziehen, wird Ihr Geschäftsguthaben auf die Satzungsregelung angepasst. Wenn Sie die Genossenschaft verlassen und die Mitgliedschaft beibehalten, können Sie freigewordene Pflichtanteile bis auf die satzungsmäßig notwendigen "Grund"-Anteile kündigen. Kündigen Sie die Mitgliedschaft, so erhalten Sie Ihr Geschäftsguthaben (man spricht dann vom Auseinandersetzungsguthaben) nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen fristgerecht zurück.

Wird mein Geschäftsguthaben auch verzinst?

Laut Satzung kann eine jährliche Dividende in Höhe von bis zu 4% auf das zum 1.1. des Geschäftsjahres eingezahlte Guthaben ausgeschüttet werden. Darüber beschließt das Mitglied in der alljährlichen Generalversammlung.

Hat der Ausschüttungssatz der Dividende jedes Jahr die gleiche Höhe?

Nein, denn jedes Jahr bestimmen in der Generalversammlung die Mitglieder über die Höhe und der Verwendung des Bilanzgewinns bzw. Bilanzverlusts.

Kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

1.) grundsätzlich nur dann, wenn Sie keine Wohnung mehr beim VfV nutzen.
2.) grundsätzlich nur jeweils zum Ende eines Jahres, wobei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zwingend ist (also spätestens zum 30.September eines Jahres)
Lt. § 7 der Satzung kann das Mitglied nur zum Schluss eines Geschäftsjahres aus der Genossenschaft austreten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss spätestens drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres der Genossenschaft zugegangen sein.

Warum wird mein Geschäftguthaben so lange nicht ausbezahlt?

Viele Mitglieder, manchmal auch die Erben verstehen nicht, dass die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (hieß vor dem Tode Geschäftsguthaben) grundlegend anders gehandhabt wird, als eine Kautionsauszahlung, die in der Regel nach 3 Monaten der Kündigung zu erfolgen hat. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt immer im Folgejahr in dem der Tod eines Mitgliedes bei uns gemeldet wird. Der Zeitpunkt ist meist im November des Folgejahres. Bevor eine Auszahlung stattfinden kann, müssen die Mitglieder erst den Jahresabschluss, der auch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens mit beinhaltet, in der Generalversammlung beschließen. Vor diesem Zeitpunkt ist weder eine Auszahlung möglich noch beseht hierzu ein Rechtsanspruch. Es besteht satzungsgemäß lediglich ein Verzinsungsanspruch, der auch geleistet wird.